
Der Tätigkeitsnachweis
Der Tätigkeitsnachweis soll die Fähigkeiten im Umgang mit einem Kraftfahrzeug widerspiegeln. Der obere Teil des Tätigkeitsnachweises dient den Angaben über die geleisteten Kilometer pro Zeitraum sowie darüber, mit welcher Fahrzeuggröße diese Kilometerwerte erreicht wurden.
Der Nachweis sollte jährlich durch den Arbeitgeber ausgefüllt/bestätigt werden (bei Unterjährigkeit nur für den exakten Zeitraum, aber es sollten mindestens drei Monate sein, die bewertet werden).
Fahrzeugkombination und Beförderungsmittel
Die Angaben dienen zur Beurteilung des vorhandenen Wissens über die fahrzeugspezifischen Eigenschaften und des daraus resultierenden Fahrverhaltens.
Beförderungsart und Einsatzgebiet
Die Angaben zur Beförderungsart im Personenverkehr und zum Einsatzgebiet im Güterverkehr sollen aufführen, mit welchen Arten des Personen- oder Güterverkehrs Sie sich bereits auskennen und in welchen Regionen Sie Ortskenntnisse gesammelt haben.
Mitarbeiterbewertung
Die Mitarbeiterbewertung soll die Leistung des Logbuchinhabers widerspiegeln. Es geht bei den Bewertungskriterien in erster Linie um die Vorbereitung und Abwicklung im Umgang mit den ihm gestellten Aufgaben und den ihm überlassenen Fahrzeugen.
Der Profi überlässt nichts dem Zufall. Er pflegt sein Fahrzeug und zeichnet sich gegenüber dem Kunden durch ein positives Erscheinungsbild aus.
Nur bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kann der Logbuchinhaber davon ausgehen, keine negativen Bewertungen zu erhalten.
Das Regelwerk
Die Mitarbeiterbewertung wird immer zeitlich analog zum Tätigkeitsnachweis ausgestellt.
Die Mitarbeiterbewertung geht von einem Kenntnisstand bei einem Mitarbeiter von mindestens 75 % und maximal 125 % aus.
Die durchschnittliche Leistung wird mit der blauen Linie in der Mitte der Skala markiert. Man geht bei der Markierung der blauen Linie von einer 100-%-Linie der Durchschnittsleistung aus.
Je positiver der Leistungsverlauf ist, desto mehr rückt der Leistungsbalken nach rechts. Die Bandbreite des positiven Leistungsverlaufs reicht von 100 % bis 125 %. Je Feld ändert sich der Leistungsverlauf um 5 % in diesem Bewertungskriterium.
Je negativer der Leistungsverlauf ist, desto mehr rückt der Leistungsbalken nach links. Die Bandbreite des negativen Leistungsverlaufs reicht von 100 % bis 75 %. Je Feld ändert sich der Leistungsverlauf um 5 % in diesem Bewertungskriterium
Die aktuelle Bewertung bezieht sich immer auf die vorherige Bewertung und kann maximal um ein Feld auf- oder absteigen.
Sollten keine Veränderungen in der Leistung im Verhältnis zum Vorjahr stattgefunden haben, können auch die Werte der vorherigen Bewertung in die aktuelle Bewertung übernommen werden.
Sollte während dreier aufeinanderfolgender Jahre keine Veränderung in der Leistung im Verhältnis zum Vorjahr stattgefunden haben, ist der Logbuchinhaber jedoch positiver (+ 5 %) zu bewerten.
Positiv ist dann, dass seine Leistung unverändert geblieben ist.
Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Schulung bzw. einem erfolgreich absolvierten Modul zwischen den Jahresbewertungen werden die Werte bei diesem Kriterium immer um ein Feld positiver gewertet.
Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Schulung bzw. einem erfolgreich absolvierten Modul zwischen den Jahresbewertungen, in einem Bewertungskriterium, das vorher einen sehr negativen Verlauf hatte, wird das Kriterium auf mindestens 100 % angeglichen bewertet.
Bei der Angleichung auf 100 % entfällt die Bewertung nach § 05–07.
Nach drei aufeinanderfolgenden Jahresbewertungen, die in 7 von 10 Kriterien im Bewertungsfeld bei 125 % liegen und bei denen kein Kriterium im Bereich unter 90 % liegt, erhält der Logbuchinhaber eine Mitarbeiterauszeichnung.
Der Logbuchinhaber hat die Möglichkeit, die Schulung nach § 09 zum Aufwerten einzelner Kriterien zu absolvieren, um eine Mitarbeiterauszeichnung zu erhalten.
Der Logbuchinhaber hat in Ausübung seiner Tätigkeit besondere Leistungen zum Wohl und der Gesundheit Dritter oder anderer Verkehrsteilnehmer erbracht. Die Mitarbeiterauszeichnung erfolgt auf Grundlage eines Nachweises der oben genannten Leistungen.
Aus diesem Grund erfolgt die Ersteintragung nach der Unterbrechung mit einem Wert von 100 % nach § 3.
Wenn die Bewertungen nicht mehr fortlaufend sind und eine Unterbrechung von mehr als 24 Monaten besteht, gelten sie nicht mehr als aktuell.
Aus diesem Grund ruhen die Mitarbeiterauszeichnungen bis zum Erlangen einer weiteren Mitarbeiterauszeichnung. Nach Erlangen einer weiteren Mitarbeiterauszeichnung werden die bis zu diesem Zeitpunkt latenten Auszeichnungen wieder aktiviert und wirksam.